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Caspar Schärer
Generalsekretär BSA, Journalist, Architekt

«Natürlich schränken Baugesetze die Kreativität ein – hoffentlich tun sie das!»

Über welchen Baurechtsartikel haben Sie sich zuletzt echauffiert? Und warum?

Ich rege mich regelmässig über die Attikaregel im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich auf. Sie ist in keinster Weise städtebaulich gedacht und bewirkt sinnloseste Terrassen und kleine Wohnflächen im obersten Geschoss eines Mehrfamilienhauses. Diese Regel muss unbedingt fallen! Ersatzlos.

Inwiefern schränken Baugesetze die Lösungsfindung architektonischer Projekte ein?

Natürlich schränken Baugesetze die Kreativität ein – hoffentlich tun sie das! Sie sind ein Garant für eine halbwegs zivilisierte bauliche Entwicklung. Mit einigen gewichtigen Ausnahmen natürlich!

Wie könnte eine Qualitätssicherung in der Architektur aussehen? Durch wen oder was könnte sie gewährleistet werden?

Qualitätssicherung muss von der Gesellschaft kommen – also entweder vom Staat oder von kollektiven Organen wie z.B. Jurys oder Gestaltungsbeiräten.

Woran krankt Ihrer Meinung nach die schweizerische Baugesetzgebung?

Sie krankt an ihrer Ausgewogenheit. Und ihrer Fixierung auf seltsame Nebenschauplätze.