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François Valenta
Architekt

«Baugesetze können die Kreativität befruchten: Sie können zu Lösungen zwingen, die man als Architekt gar nicht suchte, die aber dennoch eine Schönheit besitzen.»

Über welchen Baurechtsartikel haben Sie sich zuletzt echauffiert?

Schon seit längerem habe ich mich nicht mehr über einen Baurechtsartikel echauffiert. Die Baugesetzgebung formt nämlich eine Welt, in der man lernt, sich zu bewegen – oder halt eben nicht. Und wenn nicht, dann schmerzt es. Ich habe mich mit den Gegebenheiten wohl langsam abgefunden, so wie mit den Tomaten, die schon lange keinen Geschmack mehr haben… Das Baurecht per se ist dabei aber nur halb so schlimm. Die Praxis kann viel einschränkender sein! So durfte beispielsweise an einer Fassade kein Holz verwendet werden, weil es an einem anderen Gebäude kurz zuvor verboten wurde. Das bedeutet, dass es Verbote gibt, die nicht einmal in einem offiziellen Baugesetz stehen.

Inwiefern schränken Baugesetze die Lösungsfindung architektonischer Projekte ein?

Baugesetze sind dazu da, um das bereits Vorhandene zu regeln, damit Streitfälle in Zukunft vermieden werden können. Ein Gesetz über architektonische Lösungen zu erlassen, die es noch gar nicht gibt, das geht wohl gar nicht. Baugesetze können die Kreativität aber auch befruchten: Sie können zu Lösungen zwingen, die man als Architekt gar nicht suchte, die aber dennoch eine Schönheit besitzen.

Wie könnte eine Qualitätssicherung in der Architektur aussehen? Durch wen oder was könnte sie gewährleistet werden?

Bauliche Qualität wird meiner Meinung nach in erster Linie durch den Bauherren festgelegt, explizit oder implizit. Er kann über alles entscheiden, denn er ist schlussendlich derjenige, der bezahlt. Leider werden Bauherren aber aufgrund des ökonomischen Drucks dazu gezwungen, markttaugliche und rentable Massenware zu realisieren. Was dabei rauskommt, ist meist banal, normal und ziemlich öde.