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Giulio Bettini
Architekt
PENZISBETTINI Architekten

«Baumassen und Aussenräume müssen ständig neu definiert werden.»

Über welchen Baurechtsartikel haben Sie sich zuletzt echauffiert? Und warum?

Zuletzt aufgeregt habe ich mich über die Berechnung der Ausnützungsfläche der Stadt Zürich im Rahmen eines Wettbewerbs für ein Schulhausneubau. Warum? Siehe nächste Antwort.

Inwiefern schränken Baugesetze die Lösungsfindung architektonischer Projekte ein?

Die vorgeschriebene Ausnützungsfläche, verwebt mit einer definierten Mantellinie und in zusätzlicher Verbindung mit freizuhaltenden Aussenraumflächen führen zu einem Konstrukt, das einerseits eine sogenannt verträgliche Baumasse sichern sollte, andererseits aber in argem Widerspruch zu einer verdichteten Stadt steht. Baumassen und Aussenräume müssen aber ständig neu definiert werden.

Durch die Baugesetze werden diese jedoch vorgeschrieben. Die Aufgabe von Architekten sollte es sein, die beste Lösung hinsichtlich der Höhe, Masse und Freiräume zu finden. Und dies in Einklang mit einer passenden, situativen und architektonischen Gesamtlösung, die sowohl die Architektur wie auch den Stadtraum berücksichtigt.

Wie könnte eine Qualitätssicherung in der Architektur aussehen? Durch wen oder was könnte sie gewährleistet werden?

Vom Prozess her sind Gestaltungspläne, die Arbeit mit Begleitgremien sowie Wettbewerbsbeiträge möglich. Instanzen also, die architektonische und städtebauliche Lösungen abtastend suchen, und die den gesamten Stadtkörper entwickeln möchten. Die Nachteile solcher Verfahren sind, dass sie sehr aufwändig sind, vor allem natürlich für private Bauherren.

Verhindern Baugesetze gute Architektur – oder schlechte?

Die Antwort muss nein sein! Denn es ist die Aufgabe von Architekten, auch mit schlechten Baugesetzen gute Ergebnisse zu erzielen.

Woran krankt Ihrer Meinung nach die schweizerische Baugesetzgebung?

Das System orientiert sich an der einzelnen Parzelle und nicht an der Stadtgestalt oder Landschaft, die leider nur ungenügend berücksichtigt werden.